AGBs

Angaben gemäß § 5 TMG:

§ 1 Geltung der Bedingungen
  1. PANTARIS Ideenreich erbringt seine Dienste – gleichgültig, ob es sich um körperlose Dienstleistungen (z.B. Beratung, Texterstellung, Mediaauswahl oder Produktion von Online-Diensten), Dienstleistungen in körperlicher Ablieferungsform (z.B. auf Diskette oder Compact Disk oder Printerzeugnisse) oder Erstellung aller kreativen Produkte handelt – ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn PANTARIS Ideenreich sie schriftlich bestätigt.
  3. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von PANTARIS Ideenreich, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§ 2 Angebot, Preis und Auftragserteilung
  1. Angebote von PANTARIS Ideenreich sind stets freibleibend. Es gelten die am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sonderwünsche des Kunden hinsichtlich Verpackung oder Versandart (Post, Express, Kurierdienst usw.) werden nach Möglichkeit erfüllt. Die Mehrkosten dafür werden gesondert berechnet. Die Beauftragung eines Kurierdienstes erfolgt immer im Namen des Kunden. PANTARIS Ideenreich haftet lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl.
  2. Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme der Bestätigung durch PANTARIS Ideenreich. Formularmäßige Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Für sämtliche Geschäfte gelten ausschließlich diese AGB.
  3. Wird nach Vertragsabschluss durch den Kunden eine Leistungsvorgabe verändert und hierdurch ein Mehraufwand bei PANTARIS Ideenreich verursacht oder müssen von PANTARIS Ideenreich zusätzliche Leistungen oder Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit erbracht werden, um Terminvorgaben des Kunden zu erfüllen, weil dieser selbst nicht rechtzeitig bei einer ihm obliegenden Leistung im Rahmen der Vertragsabwicklung mitgewirkt hat, ist PANTARIS Ideenreich berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu fordern.
§ 3 Lieferzeit, Teillieferung
  1. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf höhere Gewalt, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder sonstige von PANTARIS Ideenreich nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Das gleiche gilt, falls der Kunde Vorleistungen zu erbringen hat, bei der Herstellung der Leistung von PANTARIS Ideenreich mitwirken muss und dies jeweils nicht rechtzeitig geschieht, oder der Kunde von sich aus die Leistungsvorgaben ändert.
  2. Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins aus anderen als den vorgenannten Gründen, kann der Kunde – sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung ab dem 3. Werktag für jeden vollendeten Werktag der Verspätung von 0.5 % bis zur Höhe von maximal 10 % desjenigen Teils der vergütungspflichtigen Leistung verlangen, der nicht termingerecht erfolgt ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verspätung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Teilleistungen sind gestattet, wenn sie in sich funktionsfähig sind, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
§ 4 Kündigung
  1. Sofern vertraglich vorgesehen ist, dass PANTARIS Ideenreich eine Dauerleistung bereitzustellen hat, beginnt die erste Nutzungsperiode mit dem Datum der erstmaligen Zurverfügungstellung der Leistung. Sie erstreckt sich über die Dauer von mindestens sechs Monaten zum Monatsende.
  2. Die Dauerleistung ist frühestens zum Ablauf der erste Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss PANTARIS Ideenreich, falls im Vertrag nicht anders bestimmt ist, mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.
  3. Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate.
§ 5 Zahlungen
  1. 1. Maßgebend sind die einzelvertraglich vereinbarten ggf. gestaffelten Zahlungstermine und Beträge. Fehlt eine derartige Vereinbarung, sind die Rechnungen von PANTARIS Ideenreich rein netto sofort zur Zahlung fällig.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 3,5 % über den geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geschuldet; außerdem ist PANTARIS Ideenreich zur Zurückbehaltung der Leistung – auch aus anderen Aufträgen – berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
  3. Gegen die Ansprüche von PANTARIS Ideenreich kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von PANTARIS Ideenreich nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen PANTARIS Ideenreich vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverpflichtungen kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
  1. Die Abnahme der Leistung von PANTARIS Ideenreich durch den Kunden bezieht sich auf Inhalt und Funktionalität. Die Leistungen sind unverzüglich nach Lieferung oder Bereitstellung vom Kunden entsprechend zu überprüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung der Mängel geltend zu machen. Unterbleibt eine förmliche Abnahme und erfolgen keine Mängelrügen, können vom Kunden, gerechnet ab Lieferung oder Bereitstellung der Leistung, etwaige inhaltliche Mängel nicht mehr nach Ablauf eines Monats und etwaige Mängel betreffend die Funktionalität nicht mehr nach Ablauf von sechs Monaten gemacht werden.
  2. Wird ein gewährleistungspflichtiger Mangel festgestellt, so ist PANTARIS Ideenreich zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus gehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der von PANTARIS Ideenreich gelieferten Leistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit PANTARIS Ideenreich nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Leistung auf unsachgemäßem Eingriff, Bedienung oder Nutzung des Kunden oder Dritter oder sachwidrigem Gebrauch der gelieferten Leistung durch den Kunden oder Dritten beruhen.
  4. Soweit PANTARIS Ideenreich vertraglich lediglich die Dienstleistungen der Service-Provider der Lieferanten an dem Kunden durchreicht, beschränkt sich die Haftung von PANTARIS Ideenreich auf die sorgfältige Auswahl des Service-Provider oder Lieferanten. Dasselbe gilt, soweit sich PANTARIS Ideenreich zur Bereitstellung der Leistung (z.B. Webhosting oder Belichtern) dritter Personen bedient. PANTARIS Ideenreich versichert, insoweit nur mit im Markt anerkannten Dienstleistern zusammenzuarbeiten.
  5. Soweit von PANTARIS Ideenreich in Kombination mit der Produktionsdienstleistung Hardware und/oder Software verkauft wird, beschränkt sich die Haftung von PANTARIS Ideenreich auf diejenige des Herstellers und Lieferanten von PANTARIS Ideenreich. PANTARIS Ideenreich verpflichtet sich, im Bedarfsfall die PANTARIS Ideenreich insoweit zustehenden Ansprüche an den Kunden abzutreten.
  6. Soweit PANTARIS Ideenreich in Kombination mit einer Produktionsdienstleistung dem Kunden Hardware zur vorübergehenden Nutzung überlässt, geschieht dies auf Gefahr und Risiko des Kunden. PANTARIS Ideenreich hat insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber PANTARIS Ideenreich, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. PANTARIS Ideenreich haftet lediglich dafür, dass die verwendeten Daten mit den jeweiligen Check-Programmen auf Virenfreiheit geprüft werden. Dies gilt auch für etwaiges Datenmaterial, das PANTARIS Ideenreich vom Kunden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wird. Eine weitergehende Haftung für Virenfreiheit wird ausgeschlossen. PANTARIS Ideenreich haftet weiterhin nur für die sorgfältige Kontrolle der erstellten lithografischen Vorlagen. PANTARIS Ideenreich haftet nicht für die über die Leistungen von PANTARIS Ideenreich übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
  2. PANTARIS Ideenreich haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Bereitstellungsleistungen unterbleiben. PANTARIS Ideenreich haftet nicht für entgangenen Gewinn. PANTARIS Ideenreich haftet auch nicht für indirekte Schäden, es sei denn, dass diese bei dem Kunden entstehen.
§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz
  1. PANTARIS Ideenreich steht dafür ein, dass alle Personen, die von PANTARIS Ideenreich mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
  2. Kundensensible Daten werden von PANTARIS Ideenreich jeweils nach dem Stand der Technik geschützt.
§ 9 Rechte an den Leistungen von PANTARIS Ideenreich
  1. Nach ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen den Kunden alle Rechte an der von PANTARIS Ideenreich erbrachten Produktionsdienstleistung zum vertraglich vorgesehenen Zweck zu. Eine weitergehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PANTARIS Ideenreich zulässig.
  2. Einschränkungen gelten für Leistungen, die von PANTARIS Ideenreich für den Kunden eingekauft werden, sei es Wort, Bild, Musik oder künstlerische Leistung. Diese werden dem Kunden im Einzelfall von PANTARIS Ideenreich bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort ist Schweinfurt, Bundesrepublik Deutschland.
  2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung Nürnberg. PANTARIS Ideenreich kann auch das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anrufen.

Kolitzheim, 01.01.2021